Gemeinschaftsarbeit? Muss ich das denn?
Ja, die Gemeinschaftsarbeit ist in unserer Satzung verankert und ein fester Bestandteil in unserem Kleingartenverein. An den Terminen werden Arbeiten rund um unser Vereinshaus und in den Kolonien getätigt.
Nicht geleistete Gemeinschaftsdienste können einen Kündigungsgrund darstellen, und nur wer nicht anders kann und entschuldigt ist, erhält die Gelegenheit, seine nicht geleisteten Dienste finanziell abzugelten (siehe Preisliste). Geld, das doch viel besser für schöne Pflanzen und gesellige Feiern im Garten ausgegeben werden kann.
Außerdem ist es immer eine gute Gelegenheit, andere Gartenfreunde kennenzulernen und zusammen Zeit zu verbringen, die für unseren Verein nützlich und sinnvoll ist. Ein Verein lebt von den Menschen und der Mitarbeit am gemeinsamen Hobby. Ohne die Arbeit an den Gemeinschaftsflächen geht es nicht und ein Klönschnack nebenbei bereichert jeden!
Die Aufgaben werden am jeweiligen Tag des Gemeinschaftsdienstes vergeben. Wie immer sollten eigene Handschuhe und eigenes Werkzeug für die anfallenden Arbeiten mitgebracht werden.
Bitte beachtet, dass nur Mitglieder an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen können.
Termine 2023:
Samstag von 10 – 12 Uhr
15. April (Vereinshaus und in den Kolonien)
6. Mai (Vereinshaus)
3. Juni (Vereinshaus)
8. Juli (Vereinshaus)
26. August (Vereinshaus. In den Kolonien nach Absprache mit den Obleuten)
16. September
14. Oktober (Vereinshaus und in den Kolonien)
Die Termine für die einzelnen Kolonien
werden rechtzeitig bekannt gegeben
(siehe Schaukasten)