Pächterinnen und Pächter aufgepasst!
In der neuen Richtlinie zur Wertermittlung ist die wohl entscheidendste Änderung, dass bestehende Verstöße gegen das Bundeskleingartengesetz, die Vereinssatzung und/oder Gartenordnung vor der Wertermittlung beseitigt werden müssen. Ohne eine durchgeführte Wertermittlung kann jedoch das Kündigungsverfahren nicht abgeschlossen werden.
Sollten Sie daher planen, Ihren Kleingarten im nächsten Jahr zu kündigen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie die kommende Fäll Saison (1. Oktober 2022 bis 28. Februar 2023) dazu nutzen, z.B. nicht erlaubte Koniferen zu roden oder sogar Fällanträge für vorhandene Bäume zu stellen.
Auch vorhandene Bauverstöße oder größere Schäden an der Laube benötigen evtl. viel Zeit und Energie von Ihnen, bis die Parzelle in einem abgabefähigen Zustand hergerichtet ist. Sollten Sie sich unsicher sein, was bei Ihnen im Falle einer Kündigung alles zu erledigen ist, treten Sie rechtzeitig mit Ihrem Vorstand in Kontakt und holen die nötigen Informationen ein.
LGH Landesbund der Gartenfreunde informiert –
Auszug aus dem Gartenfreund, Ausgabe August 2021
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Informationsblätter und Merkblätter von Landesbund zum Herunterladen
www.gartenfreunde-hh.de/vereine/infothek/merkblaetter-dokumente/
Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg (Stand 2019)
Merkblatt Wasserversorgung und Abwasser (Stand Nov 2019)
Merkblatt Verbrennen von Gartenabfällen
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Liebe Gartenfreunde, ab 01. April bis 31. August
sind die Ruhepausen von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
von allen Anwesenden auf dem Kleingartengelände einzuhalten.
An Sonn- und Feiertagen ist generell durchgehend Ruhe zu halten.
Schlüssel für die Entsorgungsstation gibt es beim Vorstand.
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Um Frostschäden an den Wasserleitungen und an den Standrohren zu vermeiden,
müssen die Wasserhähne vom Pächter aufgedreht und
bis zum Andrehen des Wassers offengelassen werden.
Der Zugang für die Wasserwarte auf ihre Parzelle muss gewährleistet sein!
Den Anweisungen der Wasserwarte ist Folge zu leisten.
Kein Trinkwasser
Aufgrund von möglichen Verkeimungen in Wasserleitungen
geben wir folgenden Hinweis.
In vielen Vereinen gibt es in den Wasserleitungen
„Blinddärme/Sackgassen“,
wo das Wasser längere Zeit steht und sich dann
unter Umständen Keime ansiedeln könnten.
Daher empfehlen wir, den Gartenfreunden, dass das Wasser aus den vereinsinternen
Wasserleitungen aus Haftungs- und Sicherheitsgründen nur abgekocht getrunken werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand